Lizenzbedingungen

Lizenzvertrag

§1 Vertragliche Grundlagen
Bitte lesen Sie diesen Lizenzvertrag für Miete von Software sorgfältig, bevor Sie die Software Team Manager der CGS DeveloTec GmbH in Betrieb nehmen. Durch Inbetriebnahme der Software Team Manager und insbesondere durch Begleichen des Rechnungsbetrages und die Aktivierung der erteilten Softwarelizenz durch Eingabe des Lizenzschlüssels erklären Sie sich mit den Bestimmungen des nachstehenden Lizenzvertrages einverstanden. Verwenden Sie die Software Team Manager nicht, wenn Sie mit den Bestimmungen dieses Lizenzvertrages nicht einverstanden sind.

§1.1 Übertragung von Rechten und Pflichten
Die CGS DeveloTec GmbH kann alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag jederzeit auf Dritte übertragen. Der Lizenznehmer kann jedoch die im Folgenden eingeräumten Rechte nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung seitens der CGS DeveloTec GmbH an Dritte übertragen bzw. weitere Nutzungsrechte einräumen.

§2 Leistungsgegenstand
Dieser Lizenzvertrag, bezieht sich auf die Software Team Manager der CGS DeveloTec GmbH. Unter “Software” im Sinne dieses Vertrages ist das Softwareprogramm und alle zugehörigen Dokumente und Dateien, die im Lieferumfang enthalten sind, zu verstehen. Für die Überlassung der Software an den Kunden gelten ausschließlich die nachstehenden Vertragsbedingungen. Andere Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn CGS DeveloTec GmbH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

§2.1 Lizenzeinräumung
Der Lizenzgeber ist berechtigt, Nutzungs- und Verwaltungsrechte an der Software Team Manager Dritten einzuräumen. Der Lizenznehmer erwirbt vom Lizenzgeber auf Grundlage dieses Lizenzvertrages eine nicht exklusive Nutzungslizenz zur ausschließlichen Nutzung der Software Team Manager in einer von vier möglichen Varianten:
Jahreslizenz – privat: zeitlich auf eine Jahr befristete Lizenz, Nutzung der Software Team Manager auf einem einzigen Computer möglich
Jahreslizenz – Vereine: zeitlich auf eine Jahr befristete Lizenz, Nutzung der Software Team Manager auf bis zu fünf Computern gleichzeitig möglich
Volllizenz – privat: zeitlich unbefristete Lizenz, Nutzung der Software Team Manager auf einem einzigen Computer möglich
Volllizenz – Vereine: zeitlich unbefristete Lizenz, Nutzung der Software Team Manager auf bis zu fünf Computern gleichzeitig möglich
Die jeweils gültige Lizenzvariante wird während des Bestellvorganges ausgewählt und ist auf der Rechnung eingetragen. Eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen. Der Lizenznehmer ist zum kostenlosen Support (per Email, Telefon, Fernwartung) berechtigt. Des Weiteren stellt der Lizenzgeber für nicht registrierte Lizenznehmer eine kostenfreie Demo-Version mit begrenzter Funktionalität zur Verfügung. Die Lizenzeinräumung entspricht dabei grundsätzlich derjenigen für eine Vollversion. Einschränkungen der Demo-Version sind im freien Ermessen des Lizenzgebers möglich. Für die Demo-Version werden zudem keine Dokumentationen, Updates und/ oder Support geschuldet.

§2.2 Lieferung und Installation
Die Software Team Manager wird ausschließlich über die Webseite des Lizenzgebers per Download vertrieben. Der Lizenznehmer ist in vollem Umfang für die Installation und die Funktionalität des von ihm betriebenen Rechners verantwortlich. Installationsleistungen werden seitens des Lizenzgebers nicht geschuldet.

§2.3 Dokumentation
Die Dokumentation für Team Manager wird dem Lizenznehmer als online Handbuch in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt. Ein Anspruch des Lizenznehmers auf Überlassung der Dokumentation in Papierform besteht nicht.

§2.4 Updates
Der Lizenzgeber kann nach eigenem Ermessen kostenlose Updates für die Software Team Manager zur Verfügung stellen. Ein Anspruch des Lizenznehmers besteht darauf nicht. Unberührt hiervon bleibt die gewährleistungsrechtliche Verpflichtung des Lizenzgebers. Neue Versionen von Team Manager werden vom Lizenzgeber in eigenem Ermessen zu den auf der aktuellen Webseite befindlichen Konditionen zur Verfügung gestellt.

§2.5 Pflege und Support
Support- und Pflegeleistungen jenseits der Gewährleistung sind nicht Gegenstand dieses Lizenzvertrages.

§2.6 Einwilligung zur Übertragung der Lizenzdaten an einen Lizenzserver
Die Aktivierung der Software Team Manager erfolgt durch verschlüsselte Übertragung und Überprüfung des (nach Begleichung der Rechnung per Email versendeten) Lizenzschlüssels an einen Lizenzserver. Die Verarbeitung der Informationen auf dem Lizenzserver erfolgt automatisiert. Der Lizenznehmer erklärt sich mit dieser Übertragung (auch in zeitlichen Abständen) gemäß §4 BDSG einverstanden.

§3 Haftungsausschluss und Haftungsbeschränkungen
Der Lizenzgeber schließt seine Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der gesetzlichen Vertreter des Lizenzgebers. Sofern der Lizenzgeber fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist seine Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Der Lizenzgeber haftet nicht für Schäden, die durch Störung des Betriebs, insbesondere infolge von hoherer Gewalt (z.B. von Brand- und Naturereignissen) sowie infolge von sonstigen, von ihm nicht zu vertretenden Vorkommnissen verursacht worden sind. Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Aufwand der Wiederherstellung beschränkt, der bei täglicher Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Eine verschuldensunabhängige Haftung des Lizenzgebers nach §536a Abs. 1 Var. 1 BGB aufgrund von Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhanden sind, ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Bestimmungen zur Haftungsbeschränkung gelten für alle vertraglichen und außervertraglichen Schadenersatzansprüche gegen den Lizenzgeber unabhängig von ihrem Rechtsgrund sowie entsprechend für die Haftung des Lizenzgebers auf Ersatz vergeblicher Anwendungen.

§4 Gewährleistung
Der Lizenzgeber weist darauf hin, dass es unmöglich ist, Softwareprodukte so zu entwickeln, dass sie unter allen potentiellen Anwendungsbedingungen vollkommen fehlerfrei sind. Der Lizenzgeber leistet Gewähr, dass die Software im Sinne der Leistungsbeschreibung sowohl brauchbar ist als auch die dort zugesicherten Eigenschaften aufweist. Eine unerhebliche Minderung der Brauchbarkeit bleibt außer Betracht.

§4.1 Mängel
Offensichtliche Mängel an der Software Team Manager sind dem Lizenzgeber durch den Lizenznehmer innerhalb von 14 Tagen ab Aktivierung und versteckte Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung anzuzeigen. Programmmängel müssen schriftlich mitgeteilt und so konkret beschrieben werden, dass der fehlerhafte Programmablauf reproduziert werden kann. Gewährleistungsansprüche und Ansprüche auf Support setzen eine ordnungsgemäße Programminstallation und Systemanpassung voraus. Die Gewährleistung erfolgt durch Nachbesserung im Ermessen des Lizenzgebers

§4.2 Datenverlust
Aufgrund der Vielzahl von in der Praxis auftretenden Daten- und Bedienkonstellationen sowie Bedienungsfehlern kann ein Datenverlust nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Der Lizenznehmer muss daher Sorge tragen, dass durch vollständige Datensicherung, die regelmäßig vorgenommen wird, eine einfache Rekonstruktion etwa verloren gegangener Daten möglich ist. Der Lizenznehmer hat insbesondere die Pflicht zur Virenabwehr nach dem aktuellen Stand der Technik.

§5 Schutzrechte
An allen urheberrechtsfähigen Materialien, die im Zuge der Lizenzierung dem Lizenznehmer überlassen werden, steht dem Lizenzgeber das Urheberrecht sowie die hieraus resultierenden Schutzrechte, Nutzungs- und Verwertungsrechte zu. Eine Einräumung von Rechten erfolgt ausschließlich unter der in §2.1 dargelegten Form. Die Software Team Manager selbst sowie die Lizenzierung wird durch verschiedene technische Lösungen geschützt. Es ist untersagt, diese zu umgehen. Des Weiteren ist es dem Lizenznehmer untersagt die Software Team Manager zu ändern, zur zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder abgeleitete Software zu erstellen. Dies gilt jedoch nicht für die in §5.1 aufgelisteten genutzten externen Bibliotheken. Unberechtigte Reproduktion oder nicht autorisierter Vertrieb der Software Team Manager wird gerichtlich verfolgt und kann zu erheblichen Strafen führen und Schadenersatzforderungen zur Folge haben.

§5.1 Nutzung der externen Bibliothek Qt
Die Software Team Manager nutzt Bibliotheken des Qt-Projektes im Rahmen der LGPLv2.1. Weitere Informationen sind unter www.qt.nokia.com zu finden. Die aktuell verwendeten Bibliotheken sind die Qt-libraries 5.8.

§5.2 Nutzung der externen Bibliothek VideoLAN
Die Software Team Manager nutzt Bibliotheken des VideoLAN-Projektes im Rahmen der LGPLv2.1. Weitere Informationen sind unter www.videolan.org zu finden.

§6 Durchführung des Vertrages
Mit Annahme des vorliegenden Mietvertrages durch den Lizenznehmer kommt dieser Vertrag zu Stande.

§6.1 Mietentgelt
Die Nutzungslizenz der Software wird in einer von vier Varianten als Gegenleistung für die Zahlung einer Miete überlassen. Die Miete beinhaltet die laufende Programmpflege und Programmweiterentwicklung (Update) und das Lizenznutzungsentgelt. Das Mietentgelt ist nach Rechnungsstellung durch den Lizenzgeber vom Lizenznehmer im Voraus zu entrichten. Das Mietentgelt beträgt abhängig von der Lizensierungsvariante:

Jahreslizent – privat: 125,21 € + 23,79 € (19% MwSt) = 149.- €
Jahreslizent – Vereine: 360,50 € + 68,50 € (19% MwSt) = 429.- €
Volllizenz – privat: 335,29 € + 63,71 € (19% MwSt) = 399.- €
Volllizenz – Vereine: 839,50 € + 159,50 € (19% MwSt) = 999.- €

6.2 Vertragslaufzeit und Aktivierung
Ist keine ausdrückliche Vertragslaufzeit angegeben, so gilt eine Vertragslaufzeit von 12 Monaten ab Tag der Rechnungsstellung durch den Lizenzgeber. Nach vollständiger Zahlung der Gebühren basierend auf der Rechnungsstellung durch den Lizenzgeber, erhält der Lizenznehmer einen Aktivierungscode zur Freischaltung der erworbenen Programmversion. Im Zuge des Aktivierungsvorgangs der Software Team Manager ist eine bestehende Internetverbindung notwendig. Der Lizenznehmer hat nach Ablauf der Vertragslaufzeit alle Kopien der Software Team Manager sowie von Dokumentationen und Installationen vollständig und endgültig zu löschen. Jegliche Nutzung von Team Manager nach Ablauf der Vertragslaufzeit ist untersagt.

§7 Allgemeine Bestimmungen

§7.1 Rechtswahl und Gerichtsstand
Für die Geschäftsbeziehungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Lizenzgeber und dem Lizenznehmer gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Mündliche Abreden sowie abweichende Bedingungen des Lizenznehmers bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Bedingungen des Lizenznehmers verpflichten den Lizenzgeber nicht. Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Lizenzgebers Gerichtsstand.

§7.2 Auslegung des Vertrages
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksamen Bestimmungen sind durch wirksame Bestimmungen zu ersetzen, die dem verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.

CGS DeveloTec GmbH
Registergericht München
HRB 240878
Geschäftsführer: Dr. Christian Gabor Sorger
Pollinger Str. 3
D-81377 München

Stand der Lizenzbedingungen September.2018